(„Freund:innen werben“) fürs SolarstromPaket

Teilnahmebedingungen des Empfehlungsprogramms

Veranstalterin des Programms ist:

e-regio GmbH & Co. KG (nachfolgend kurz: e-regio)
Rheinbacher Weg 10, 53881 Euskirchen
Telefon: 02251 708-0
Mail: [email protected]
Internet: www.e-regio.de

Geschäftsführung:

Dipl. Ing. Markus Böhm
Dipl. Kfm. Stefan Dott

Vorsitzende des Aufsichtsrates:
Dorothee Kroll

Amtsgericht Bonn HRA 5884
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 231159806.

Persönlich haftende Gesellschafterin:
e-regio Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH
Rheinbacher Weg 10, 53881 Euskirchen
Telefon: 02251 708-0

Geschäftsführung:
Dipl. Ing. Markus Böhm
Dipl. Kfm. Stefan Dott

Amtsgericht Bonn HRB 12691
Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 231159806

  1. Voraussetzungen für die Teilnahme am Empfehlungsprogramm
    1. Empfehlen dürfen nur private Personen (nachfolgend: Empfehlende). Nicht teilnehmen können juristische Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts.
    2. Der geworbene Neukunde ist volljährig.
    3. Spezielle Aktionsangebote können von der Kundenwerbung bzw. Empfehlung ausgeschlossen sein bzw. werden.
    4. Eigenwerbung, d.h. dass sich der Empfehlende selbst eine Empfehlung sendet, ist ausgeschlossen.
    5. Der Code mit der Empfehlung darf dem Geworbenen nur mit seiner Zustimmung zugesandt werden. Dieser wird vom Empfehlenden selbst mittels einer E-Mail oder WhatsApp-Nachricht gesandt.
  2. Prämienanspruch
    1. Entstehung des Prämienanspruchs
      1. Das Empfehlungsprogramm läuft auf unbestimmte Zeit.
      2. Der Empfehlende verwendet ausschließlich für seine Mail an den zu werbenden Neukunden den von e-regio generierten Code.
      3. Der geworbene Neukunde hat das SolarstromPaket, mittels des ihm vom Empfehlenden zugesandten Codes nach Ziffer 2.1.1 abgeschlossen.
      4. Der vom Empfehlenden Geworbene ist Neukunde des SolarstromPakets. Dieser darf in den letzten 12 Monaten kein SolarstromPaket-Kunde gewesen sein.
      5. Der Auftrag des Geworbenen zum SolarstromPaket muss bei e-regio innerhalb von 30 Kalendertagen nach Versenden des Codes an den Empfehlenden bei e-regio eingehen.
      6. Der geworbene Neukunde widerruft den Vertrag nicht innerhalb der ihm zustehenden Frist.
      7. Sofern die Ziffern 2.1.1 bis 2.1.6 nicht erfüllt sind, verfällt die Empfehlung und es entsteht kein Prämienanspruch.
    2. Prämienhöhe
      Je nach Ziffer 2.1 erfolgreicher Empfehlung gewährt e-regio folgende Prämie: 100 Euro für den Werber und 100 Euro für den Geworbenen
    3. Prämienauszahlung
      Die Verrechnung der Prämie nach Ziffer 2.2. erfolgt spätestens 60 Tage nach vollständiger Installation und Inbetriebnahme der Anlage. Der Werber und der Geworbene erhalten die Prämie per Überweisung auf das von ihnen hinterlegte Konto.
    4. Sonstige Bestimmungen
      1. Eine Barauszahlung sowie eine Übertragung der Prämie sind ausgeschlossen.
      2. Die e-regio behält sich das Recht vor, dieses Empfehlungsprogramm „Freund:innen werben“ ganz oder in Teilen jederzeit und ohne Vorankündigung nach eigenem Ermessen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Zudem behält sich die e-regio vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Der Vorbehalt der Rechte gilt insbesondere, wenn das Empfehlungsprogramm mit unzulässigen Mitteln manipuliert oder der Versuch einer Manipulation unternommen wurde oder Beiträge, Rechte Dritter verletzen oder strafbare oder sonst rechtswidrige, rufschädigende, fremdenfeindliche, diskriminierende, rassistische, gewaltverherrlichende oder jugendgefährdende Äußerungen beinhalten.
      3. Diese Teilnahmebedingungen können von der e-regio jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. Sollten einzelne Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
      4. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.